Allgemeine Geschäftsbedingungen der go4life Medical Consulting, eine Marke der AGUNUMA GmbH. Stand 01.11.2020
- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (im Folgenden "AGB" genannt), gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der go4life Medical Consulting, eine Marke der AGUNUMA GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend Teilnehmer, Kunde oder Bewerber genannt), sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 änderungen dieser Nutzungsbedingungen, z.B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, bleiben vorbehalten.
- Honorar/ Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Honorarhöhe oder die Teilnehmernehmergebühr richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
2.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an eine vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse als PDF-Datei zu übermitteln, zur Erteilung einer Rechnung auf Papier ist der Auftragnehmer in diesem Fall nicht verpflichtet.
2.5 Im Falle des Verzugs des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 12,50 erheben.
- Gewährleistung
3.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzten.
3.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
3.3 Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderen (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben, soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
3.4 Werden dem Auftragnehmer Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, so haftet der Auftraggeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, entsprechende Kopien und/oder Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Dokumente oder Daten mit vertretbarem Aufwand wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden können.
3.5 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
- Geheimhaltung/ Datenschutz
4.1 Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogene Dritte, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stilschweigen zu bewahren.
4.2 Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst erfolgen.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetztes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
4.4 Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Nutzung der Daten einverstanden und willigt in die Verarbeitung und Nutzung der Daten auch für Zwecke der Beratung und Werbung ausdrücklich ein. Die Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch entsprechendes Verlangen gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen.
4.5 Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.
II Besondere Bestimmungen für Seminare, Workshops, Lehrgänge, Trainings und Coachings
- Zulassungsvoraussetzungen
5.1 Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden.
5.2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
- Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltung, E-learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings, Erfüllungsort, Anmeldung, Absage und Ausfall
6.1. Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
6.2. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
6.3 Inhaltliche änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
6.4 Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich änderungen im Durchführungsort ergeben oder der Termin als Virtual Classroom durchgeführt werden. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist möglich.
6.5 Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
6.6 Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
6.7 Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
- Urheberrechte Schulungsunterlagen, E-learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings
7.1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
7.2. Die Inhalte der E-learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Webinars Screenshots oder Videos anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Webinar-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung - egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
- Nutzungsbestimmungen für E-learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings
8.1.Die Zugangslinks zu den E-Learnings und Online-Veranstaltungen und -Trainings dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, so dass ein Rückschluss auf den Verletzter dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Webinar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
- Technische Voraussetzungen
9.1. Die technischen Voraussetzungen werden vor dem Webinar bekanntgegeben. Sollten die technischen
Voraussetzungen nicht online einsehbar sein, hat der Teilnehmer die Eigenverantwortung, sich beim
Veranstalter darüber zu erkundigen.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der
Buchung des Webinars zu überprüfen und zumindest bis zur Teilnahme am Webinar
sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Webinars den
Webinar Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme mind. 30min vor Beginn, damit ggf.
noch ein Support möglich ist.
Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, fehlen der technischen
Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich.
- Rücktritt/Kündigung
10.1. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.
10.2. Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
- 11. Bild- und Filmmaterial
Als Teilnehmer geben Sie Ihr Einverständnis, dass die go4life Medical Consulting eine Marke der AGUNUMA GmbH grundsätzlich berechtigt ist, Foto- und Filmmaterial von Veranstaltungen zu fertigen (inklusive eventueller Abbildung Ihrer Person), um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen (Website, Printmedien, Social Media-Foren, etc.).
III. Besondere Bestimmungen für Beratungs- und sonstige Dienstleistung.
- Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungsänderungen
12.1 Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit der Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der Zusammenarbeit das Kundenbriefing sowie das darauffolgende jeweilige vom Berater erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die vom Berater erstellte Auftragsbestätigung.
12.2 änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird dem änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
12.3 Solange die änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der änderungswünsche des Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.
12.4 Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.
12.5 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Feststellung der Leistungserbringung
13.1. Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Beraters als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Berater bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
14.2 Hat der Kunde sich verpflichtet, dem Berater zur Auftragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, so hat der Kunde diese dem Berater schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format bereitzustellen. Der Kunde stellt zudem sicher, dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und der Berater die Nutzungsrechte im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.
14.3 Der Auftragnehmer ist der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
- Schutz des geistigen Eigentums
15.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Beichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer.
15.2 Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umgefasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmer- insbesondere etwa die Richtigkeit des Werkes- gegenüber Dritten.
- Schutz des geistigen Eigentums
16.1. Die Nutzung von bestimmten Angeboten erfordert eine vorherige Registrierung. Zur Nutzung der Börsen ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt. Pflichtangaben bei der Registrierung sind mit einem Stern gekennzeichnet. Der Kunde hat stets für die Aktualität seiner Daten Sorge zu tragen. Einsichtnahme und änderungen bzw. Löschungen können Online jederzeit vorgenommen werden.
16.2 Eine Registrierung kann erst erfolgen und ist nur dann zulässig, wenn der Kunde die Datenschutzerklärung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
16.3 Der Zugriff auf Ihre Daten ist durch ein Kennwort geschützt. Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen eingestellten Daten zum Bewerber-bzw. Stellenprofil, sofern Sie es veröffentlichen, auch von Dritten eingesehen werden können. Es gilt § 5 Abs. 2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte, die Sie veröffentlichen bzw. zugänglich machen.
- Unzulässige Angebote
17.1. Angebote, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die guten Sitten bzw. behördliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder des Glückspielstaatsvertrages),
17.2. Kostenpflichtige Angebote jeder Art (hierzu zählen z. B. auch Angebote, die nur über die Anwahl kostenintensiver 0900-Rufnummern oder über eine kostenpflichtige Registrierung auf Internetseiten erreicht werden können) – es sei denn, die Kostenpflicht ist gesetzlich geregelt. Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die zwar nach außen hin als unentgeltlich firmieren, bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen aber nur gegen Zahlung gewähren (zum Beispiel Angebote, die den Kauf von Listen mit Adressen von Arbeitgebern beinhalten),
17.3. Angebote, die unrichtige, ungenaue oder irreführende Tatsachen beinhalten oder über die Identität des Anbieters täuschen,
17.4. Angebote, die ein Scheinangebot darstellen, weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im Rahmen von "Schneeballsystemen" eingestellt werden,
17.5. Angebote, die Werbung für Club- oder Vereinsmitgliedschaften, sowie illegale Strukturvertriebe enthalten.
17.6. Anbieter von Stellen bzw. von selbständigen Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig. Unternehmen, welche Daten und Angebote heruntergeladen und gespeichert oder anderweitig aufgenommen haben, sind verpflichtet, diese nach Abschluss des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung für eine längere Aufbewahrungsfrist besteht.
17.7. "team.dental" und "immo.dental" weist darauf hin, dass unaufgeforderte E-Mail-Werbung rechtswidrig ist und kostenpflichtige Abmahnungen rechtfertigt. Unzulässige Nutzung für eigene Geschäftszwecke ist auch dann gegeben, wenn Bewerber mit Bezug auf gesuchte Angebote qualitativ und quantitativ unangemessen kontaktiert werden.
- Urheberrechte
18.1 Das Urheberrecht an dem Börsen und an der Datenbank einschließlich der verwendeten
Formulare der Börsen liegt in seiner Gesamtheit (im Folgenden: "Datenbank") bei
"team.dental" und "immo.dental". "team.dental" und
"immo.dental" untersagt hiermit:
- die teilweise oder vollständige Verwertung oder Vervielfältigung der Datenbank,
- die Nutzung und Vervielfältigung der in die Datenbank eingestellten Daten sowie deren Inhalte
durch Dritte für eigene Zwecke, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Kunden vorliegt,
- eine Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Aufführung, Vorführung oder
Sendung sowie eine Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger oder von Funksendungen aus den
Börsen "team.dental" und "immo.dental".
- im Sinne des §14 Markengesetz grundsätzlich jegliche Verwendung des Logos von
"team.dental" und "immo.dental", insbesondere für Werbezwecke.
18.2 Sämtliche von "team.dental" und "immo.dental" veröffentlichte Informationen sowie von "team.dental" und "immo.dental" gestaltete und getextete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht von "team.dental" und "immo.dental". Davon sind nur diejenigen, von "team.dental" und "immo.dental" veröffentlichten Anzeigen, Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von "team.dental" und "immo.dental" unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden. Sämtliche Anzeigen und Textinhalte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von "team.dental" und "immo.dental" von anderen übernommen und anderweitig verwendet werden.
18.3 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung, für die, von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
18.4 Die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen behält sich "team.dental" und "immo.dental" ausdrücklich vor. Zuwiderhandlungen gegen die urheberrechtlichen und markenrechtlichen Bestimmungen können zivilrechtlich oder ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.
- Maßnahmen und Schadensersatz
"team.dental" und "immo.dental" stellt die Börsen als Service zur Verfügung. Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen ist "team.dental" und "immo.dental" berechtigt, das Kundenkonto ohne Benachrichtigung des Kunden sofort zu löschen, den Zugang zum Börsen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen. "team.dental" und "immo.dental" behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung der Börsen Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen.
- Haftung
21.1 Für die von Kunden in die Börsen eingestellten Inhalte trägt derjenige Kunde die ausschließliche Verantwortung, der sie eingestellt hat bzw. in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
21.2 Durch das Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig oder diskriminierend sind. Ferner erklärt der Kunde, dass er das Recht hat, die in den Angeboten verwendeten Inhalte (z.B. Fotos) zu nutzen und dass die Angebote keine Rechte Dritter verletzen.
21.3 "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Kunden oder im Auftrag von Kunden in die Börsen eingestellt werden.
21.4 "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für die Inhalte von anderen Websites, die mit den Börsen "team.dental" und "immo.dental" verlinkt sind. "team.dental" und "immo.dental" macht sich die Inhalte dieser fremden und verlinkten Seiten nicht zu Eigen und übernimmt keine Verantwortung.
21.5 "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für Schäden, die den Nutzer der Börsen durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die ihren Ursprung nicht bei "team.dental" und "immo.dental" haben.
- Haftung
22.1. Die go4life Medical Consulting als Teil der AGUNUMA GmbH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von Webseiten Dritter. Sollten auf Webseiten, die vom Veranstalter verlinkt sind rechtswidrige Inhalte zu finden sein, so wird er nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte unverzüglich die Links zu diesen Angeboten entfernen.
- Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
23.1. Ist der Kunde wegen einem, bei "team.dental" und "immo.dental" veröffentlichten Produkt abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, "team.dental" und "immo.dental" unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet "team.dental" und "immo.dental" nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, "team.dental" und "immo.dental" von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und "team.dental" und "immo.dental" einen eventuellen Schaden zu ersetzen.
- Schlussbestimmungen
24.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.
24.2 Zusätzliche bis zum Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§126 BGB). Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Spätere Vertragsveränderungen sollen grundsätzlich in Schriftform festgehalten werden.